Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein integrierter Bestandteil des Mietvertrages/Reservationsbestätigung. Ausnahmen und Abweichungen von diesen Bestimmungen werden jeweils auf den Mietverträgen/Reservationsbestätigungen mitgeteilt.

Mietpreise und Nebenkosten

Die auf der hauseigenen Website kommunizierten Preise für Zimmer, Mieten und Nebenkosten sind verbindlich. Es können aber noch zusätzliche Nebenkosten entstehen, die nicht speziell auf der Website angezeigt werden (z.B.: Kinderbett, Zusatzwäsche, etc.). Diese Kosten werden jeweils mit dem Mieter direkt besprochen und abgerechnet. Alle Preise sind in Schweizer Franken.

Zahlungsbedingungen

Wo verlangt, muss die Vorauszahlung auf das im Mietvertrag angegebene Konto überwiesen werden. Die Zahlungsfristen sind einzuhalten. Als Frist gilt die „Valuta“ der Empfänger-Bank und nicht die der Absender-Bank. Zahlungen müssen in Schweizer Franken überwiesen werden. Bank- und Überweisungsspesen gehen zu Lasten der Mieter. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachgefordert. Die Schlussabrechnung oder die Nebenkosten werden vor Ort in bar (CHF) bei Abreise bezahlt. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die auf dem Mietvertrag genannten Daten seiner Reservation entsprechen. Unstimmigkeiten oder Abweichungen muss er sofort dem Vermieter melden und entsprechende Korrekturen verlangen.

Mietvereinbarung

Der Mietvertrag ist nur für die im Vertrag genannte Dauer gültig. Sie beginnt und endet mit der im Vertrag genannten Zeit- und Datumsangabe.  Verlängerungen oder Kürzungen sind frühzeitig mit dem Vermieter direkt abzuklären. Kann der Mieter nicht am vereinbarten Datum anreisen, reist früher als vereinbart ab oder erscheint gar nicht in der Ferienwohnung, hat er keinen Anspruch auf Rückvergütung des Mietbetrages, oder ein allfälliger Restbetrag gilt als geschuldet. Die gemietete Ferienwohnung/Zimmer darf höchstens mit der auf dem Mietvertrag angegebenen Anzahl Personen belegt werden. Haustiere sind  nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Dies wird im Mietvertrag/Reservationsbestätigung festgehalten.  Mit dem Mietantritt anerkennt der Mieter die Haus- und Vermieterordnung.

Annullierung des Mietvertrages

Der Abschluss einer Annullationsversicherung wird empfohlen und ist Sache des Mieters.

Es gelten folgende Bedingungen:

Ferienwohnung: bis 90 Tage vor Anreise werden 100% der Anzahlung zurückbezahl. Bis 89 Tage vor Anreise wird die Anzahlung nicht mehr zurückbezahlt und der ganze Mietbetrag ist fällig. Kann die Wohnung kurzfristig durch den Vermieter weitervermietet werden, zahlt er dem Mieter den eingezahlten Betrag zurück, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 60.00. Der Vermieter kann vom Mieter empfohlene Nachmieter ohne Grundangabe ablehnen. Melden Sie Annullierungen sofort. Es empfiehlt sich, diese schriftlich nachzureichen und sich diese auch schriftlich bestätigen zu lassen.

Gästezimmer: Einzelreisende: bis 21 Tage vor Anreise werden 100% der Anzahlung zurückbezahlt, respektive entfallen die Annullationskosten ganz. Bis 20 Tage vor Anreise wird die Anzahlung nicht mehr zurückbezahlt und der ganze Mietbetrag ist fällig.

Gästezimmer: Gruppen ab 6 Personen: bis 30 Tage vor Anreise werden 100% der Anzahlung zurückbezahlt, respektive entfallen die Annullationskosten ganz. Bis 29 Tage vor Anreise wird die Anzahlung nicht mehr zurückbezahlt und der ganze Mietbetrag ist fällig.

Können die Gästezimmer kurzfristig durch den Vermieter weitervermietet werden, zahlt er dem Mieter den eingezahlten Betrag zurück. Melden Sie Annullierungen sofort. Es empfiehlt sich, diese schriftlich nachzureichen und sich diese auch schriftlich bestätigen zu lassen.

Mietobjekt Ferienwohnung

Die anvertraute Ferienwohnung ist mit grösster Sorgfalt zu behandeln. Bei Mietantritt festgestellte Schäden oder fehlende Gegenstände sind sofort, spätestens aber am zweiten Tag, dem Vermieter zu melden. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass das Mietobjekt rechtzeitig angetreten und auch rechtzeitig wieder zurückgegeben wird (siehe Mietvertrag). Die Wohnung muss aufgeräumt (Betten abgezogen) und „besenrein“ zurückgegeben werden. Die Küche muss gereinigt abgegeben werden und das Abführen von Kehricht ist Sache des Mieters. Diese Leistungen sind nicht in den Endreinigungspreisen enthalten. Zusatzreinigungen werden nachbelastet, Schäden und Bruch in und um das Mietobjekt, die während der Aufenthaltsdauer vom Mieter, oder ihm anvertrauten Personen (Kinder) verursacht wurden, sind unverzüglich zu melden. Der Mieter oder der Schadenverursacher haftet kausal für alle entstandenen Schäden. Insbesonders auch für aus selbstverschuldeten Schäden entstandene Mietausfälle, die einen Nachvermietung nicht mehr zulassen. Die Ferienwohnungen werden im besten Zustand dem Mieter übergeben. Ohne Mitteilung an den Vermieter innert 48 Std. nach Übergabe des Mietobjektes, wird Mängelfreiheit vermutet. Allfällige Forderungen, die aus dem Mietverhältnis entstehen, können bis höchstens zwei Wochen nach dem vertraglichen Mietende an den Vermieter schriftlich, mit den notwendigen Beweismitteln gestellt werden.

Hindern grössere Mängel, oder Einflüsse von höherer Gewalt, die nicht in nützlicher Frist behoben werden können, den Bezug der Ferienwohnung, kann der Vermieter eine gleichwertige Unterkunft in einer anderen Ferienwohnung anbieten. Gelingt es dem Vermieter nicht, Ersatz zu leisten, kann der Mieter aus dem Vertrag zurücktreten und der eingezahlte Betrag wird zurückerstattet. Gelingt es aber dem Vermieter, die Wohnung so herzurichten, dass sie dem Standard entspricht, aber der Mieter verzichtet aus irgendwelchen Gründen auf das Angebot, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung und der Mietvertrag verliert seine Gültigkeit. In diesem Fall können keine weiteren Ansprüche oder Schadenersatzforderungen gestellt werden. Bei Schäden aus Naturgewalten oder Umweltkatastrophen kann der Vermieter ohne Ersatzwohnung und ohne Schadenersatz vom Vertrag zurücktreten. Die eingezahlten Beträge werden entweder von der Annullationsversicherung oder vom Vermieter direkt an den Mieter zurückerstattet. Der Vermieter kann während der Mietdauer den Mietvertrag aufheben, wenn gravierende Umstände das Weiterbewohnen der Wohnung verhindern oder den Mieter gefährden. Bereits erfolgte Zahlungen werden, unter Abzug der bereits erbrachten Leistungen, zurückbezahlt.

Über allen diesen Bestimmungen gelten bei Streitigkeiten die schweizerischen Gesetze für Vertragsrecht und Produktehaftung.

Haftung

Der Vermieter haftet für die ordnungsgemässe Reservation und Buchung. Er ist auch dafür verantwortlich, dass alle Kosten an die richtigen Stellen verteilt werden und bürgt für die anvertrauten persönlichen Daten (Datenschutz. Es gelten nur die in den AGB und im Vertrag festgesetzten Verbindlichkeiten. Sollte eine Bestimmung dieses Reglements und der AGB unwirksam sein oder werden oder sollten diese AGB unvollständig sein, so werden die AGB in ihrem übrigen Inhalt nicht berührt. Es gilt Schweizer Recht, auch wenn die Buchung aus dem Ausland getätigt wurde. Diese AGB sind den eidgenössischen und kantonalen Gesetzen unterstellt Der Mieter kann den Vermietern nur an dessen Wohnort einklagen. Der Vermieter kann den Mieter an dessen, oder seinem Wohnsitz gerichtlich belangen

Rigi Kaltbad, 10. Februar 2020